- Aushilfe
- Aus|hil|fe 〈f. 19〉I 〈unz.〉 das Aushelfen ● Stenotypistin zur \Aushilfe gesuchtII 〈zählb.〉 = Aushilfskraft
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Aus|hil|fe , die; -, -n:1. das Aushelfen; Hilfe in einer bedrängten Situation:jmdn. um A. bitten;jmdn. zur A. einstellen.2. jmd., der Aushilfsarbeiten macht; Aushilfskraft:wir suchen für vier Wochen eine A.* * *
Aushilfe,im Sinne des befristeten Arbeitsverhältnisses kurzzeitig beschäftigte Arbeitskraft. Im Arbeitsvertrag kann eine verkürzte Kündigungsfrist vereinbart werden; dies gilt jedoch nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird (§ 622 Absatz 5 BGB).* * *
Aus|hil|fe, die; -, -n: 1. das Aushelfen; Hilfe in einer bedrängten Situation: So sind wir am Ende des ... Exils in der Zwangslage ...: unsere Freunde um A. zu bitten (Kantorowicz, Tagebuch I, 143); stellen wir wen zur A. ein (Fallada, Mann 210). 2. jmd., der Aushilfsarbeiten macht; Aushilfskraft: weil ich als Honorarkraft im Jugendzentrum arbeite. Aber nur als A. (Degener, Heimsuchung 140); wir suchen für vier Wochen eine A.
Universal-Lexikon. 2012.